Verbindliche deutsche Fassung. Stand: 16.08.2026.
Diese Policy beschreibt, welche Rechte an Inhalten im Zusammenhang mit Clipnity eingeräumt werden, wie Sie Rechtsverletzungen melden können und wie wir mit solchen Meldungen umgehen. Die Einzelheiten der Rechteeinräumung regeln unsere AGB (dort Ziffer 9 und Ziffer 11) und die Regeln der jeweiligen Kampagne („Kampagnenregeln"); dort ist auch geregelt, welche Inhalte unzulässig sind. Bei Widerspruch gehen die AGB vor.
Clipnity erbringt die Kampagnenleistung gegenüber dem Creator im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und beauftragt Clipper im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Zwischen Creator und Clipper kommt kein Vertrag zustande. Die Rechte an den Inhalten werden deshalb zweistufig eingeräumt:
Creator → Clipnity (Hauptlizenz) → Clipper (Unterlizenz)
a) Hauptlizenz des Creators an Clipnity. Mit dem Start einer Kampagne räumt der Creator Clipnity eine enge, versionierte Lizenz an dem bereitgestellten Quellmaterial ein, einschließlich des ausdrücklichen Rechts zur Unterlizenzierung an von Clipnity beauftragte Clipper. Die Lizenz umfasst ausschließlich das zugelassene Material und gilt nur für die zugelassenen Drittplattformen, das festgelegte Gebiet und die festgelegte Dauer sowie nach Maßgabe der Takedown-Regel (Abschnitt 5). Maßgeblich ist die bei Kampagnenstart geltende Fassung der Kampagnenregeln.
b) Rechtegarantie des Creators. Der Creator garantiert, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Bereitstellung des Materials und die Einräumung der Hauptlizenz erforderlich sind, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Rechte an enthaltener Musik, Rechte der mitwirkenden oder abgebildeten Personen (Talent, Recht am eigenen Bild), Markenrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit Aufnahmeorten (Venue). Insoweit stellt der Creator Clipnity von Ansprüchen Dritter frei.
c) Unterlizenz von Clipnity an den Clipper. Mit der Teilnahme an einer Kampagne räumt Clipnity dem Clipper eine einfache, nicht übertragbare Unterlizenz am Quellmaterial ein, beschränkt auf die Erfüllung dieser Kampagne. Die Unterlizenz kann den Umfang der Hauptlizenz nicht überschreiten und endet mit ihr. Endet die Hauptlizenz durch Zeitablauf, Kündigung oder Widerruf, erlischt die Unterlizenz zugleich; Clipnity unterrichtet die betroffenen Clipper und fordert sie zur Entfernung oder Depublikation auf.
d) Garantie des Clippers. Die Garantie des Clippers beschränkt sich auf seine eigenen Beiträge zum Clip (zum Beispiel eigene Aufnahmen, Schnitt, Texte und selbst hinzugefügte Elemente) und auf die Einhaltung der Unterlizenz. Für das vom Creator bereitgestellte Quellmaterial übernimmt der Clipper keine Garantie. Umgekehrt stellt Clipnity den Clipper von Ansprüchen Dritter frei, die auf dem Quellmaterial beruhen, soweit der Clipper die Kampagnenregeln und die Unterlizenz eingehalten hat.
e) Rechte am fertigen Clip. Der Clipper räumt Clipnity die zur Erfüllung der Kampagne erforderlichen einfachen Nutzungsrechte am fertigen Clip ein, einschließlich des Rechts zur Weiterübertragung an den Creator im Umfang der Kampagnenregeln. Die Rechteeinräumung ist unselbständige Nebenpflicht der Dienstleistung; ein gesondertes Lizenzentgelt wird hierfür nicht vereinbart und nicht gezahlt.
f) Rechte von Clipnity im Übrigen. Darüber hinaus erhält Clipnity an Nutzerinhalten nur ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das auf Hosting, Moderation, Missbrauchsprüfung, Abrechnung, Support und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten beschränkt ist. Eine Nutzung zu Marketingzwecken erfolgt nur mit gesonderter, auf das jeweilige Material bezogener und jederzeit widerruflicher Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers.
Clips werden von den Clippern auf deren eigenen Konten bei Drittplattformen (zum Beispiel TikTok, Instagram, YouTube) veröffentlicht und anschließend bei Clipnity zur Kampagne eingereicht. Eine Vorab-Freigabe einzelner Clips findet nicht statt; die Publikationslizenz besteht bereits ab der Kampagnenteilnahme. Die spätere Prüfung einer Einreichung entscheidet über den Vergütungsanspruch, nicht über die Lizenz zur Veröffentlichung.
Clipnity speichert von Nutzern bereitgestellte Inhalte – insbesondere Kampagnenmaterial der Creator, in Nachrichten geteilte Medien und Vorschaubilder eingereichter Clips – ausschließlich zur Erbringung des Dienstes. Clipnity erwirbt kein Eigentum an Nutzerinhalten, versieht sie nicht mit Wasserzeichen, verwertet sie nicht über den Dienst hinaus und verbreitet sie nicht weiter.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Inhalte im Dienst von Clipnity Ihre Rechte verletzen, insbesondere Ihr Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte, können Sie uns dies elektronisch melden an contact@clipnity.com.
Damit wir Ihre Meldung prüfen können, geben Sie bitte an:
Meldungen, die so genau und so hinreichend begründet sind, dass die Rechtswidrigkeit ohne eingehende rechtliche Prüfung erkennbar ist, begründen tatsächliche Kenntnis im Sinne von Art. 16 Abs. 3 DSA.
Enthält Ihre Meldung elektronische Kontaktdaten, bestätigen wir Ihnen unverzüglich den Eingang.
Wir prüfen Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und entscheiden unverzüglich. Über das Ergebnis informieren wir Sie ohne unnötige Verzögerung und weisen Sie dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe hin (Gegenvorstellung nach Abschnitt 7 und ordentlicher Rechtsweg).
Für den Umfang unserer Maßnahmen ist wichtig: Die Clips liegen auf den Konten der Clipper bei Drittplattformen. Clipnity kann deshalb nur innerhalb des eigenen Dienstes handeln und insbesondere:
Den Clip auf der Drittplattform kann Clipnity nicht selbst löschen. Der Clipper ist jedoch nach der Unterlizenz verpflichtet, einen beanstandeten Clip auf der Drittplattform unverzüglich zu löschen oder zu depublizieren, soweit die Takedown-Regel der Kampagne eingreift oder die Beanstandung berechtigt ist (Ziffer 11 Absatz 7 der AGB). Rechteinhabern stehen daneben die Meldeverfahren der jeweiligen Drittplattform offen (zum Beispiel die Urheberrechts-Meldeverfahren von TikTok, Instagram und YouTube); für die Entfernung des Clips auf der Drittplattform ist dieser Weg regelmäßig der schnellste.
Sperren oder entfernen wir Inhalte, schränken wir ihre Sichtbarkeit ein, setzen wir Vergütungen aus oder sperren oder kündigen wir ein Konto, erhält der betroffene Nutzer spätestens ab Wirksamwerden der Maßnahme eine klare und spezifische Begründung. Diese enthält nach Art. 17 Abs. 3 DSA insbesondere:
Hinweis zu Abschnitt 3 des Kapitels III DSA. Clipnity ist ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Die zusätzlichen Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen, insbesondere das interne Beschwerdemanagementsystem nach Art. 20 DSA und die außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA, finden auf Clipnity nach Art. 19 Abs. 1 DSA keine Anwendung. Das Verfahren nach Abschnitt 7 wird davon unabhängig freiwillig bereitgestellt.
Gegen unsere Entscheidung über eine Meldung oder Maßnahme können sowohl der betroffene Nutzer als auch die meldende Person binnen sechs Monaten ab Zugang der Mitteilung eine Gegenvorstellung einlegen, elektronisch an contact@clipnity.com. Bitte bezeichnen Sie die betroffene Entscheidung (zum Beispiel durch die Clip- oder Kampagnenreferenz) und begründen Sie, warum Sie die Entscheidung für unrichtig halten.
Wir prüfen Gegenvorstellungen zeitnah, sorgfältig und frei von Willkür und antworten binnen 14 Tagen ab Eingang. Die Entscheidung über eine Gegenvorstellung trifft ein Mensch. Erweist sich eine Maßnahme als unbegründet, heben wir sie unverzüglich auf.
Hängt von der Entscheidung eine Vergütung ab, findet vor dem endgültigen Verfall eines Vergütungsanspruchs in jedem Fall eine Prüfung durch einen Menschen statt.
Geben wir Angaben aus einer Meldung oder Gegenvorstellung an die jeweils andere Partei weiter, beschränken wir die Weitergabe auf die erforderlichen Angaben und informieren die betroffene Person vorab.
Reicht eine Person häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Gegenvorstellungen ein, können wir die Bearbeitung weiterer Eingaben dieser Person nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen. Wir orientieren uns dabei an den Maßstäben des Art. 23 Abs. 2 DSA, der auf Clipnity nach Art. 19 Abs. 1 DSA nicht unmittelbar anwendbar ist. Vorsätzlich unrichtige Meldungen können Schadensersatzansprüche auslösen.
Zentrale Kontaktstelle für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste (Art. 11 DSA) sowie für die Nutzer des Dienstes (Art. 12 DSA):
Maximilian GürkeSie können mit uns unmittelbar per E-Mail und damit ohne ausschließlich automatisierte Mittel kommunizieren. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.