So funktioniert esGruppenKonditionenFür Creator
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Fassung vom 18.08.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Clipnity-Plattform und die über sie geschlossenen Verträge. Verbindlich ist diese deutsche Fassung. Eine englische Übersetzung wird zur Information bereitgestellt; im Fall von Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

Kurzüberblick zur Vertragsstruktur. Clipnity erbringt die Kampagnenleistung gegenüber dem Creator im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und beauftragt Clipper im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit der Erstellung und Veröffentlichung von Clips. Zwischen Creator und Clipper kommt kein Vertrag zustande. Clipnity ist kein Vermittler, kein Makler und kein Inkassodienstleister.

INHALTSÜBERSICHT

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich, Anbieter, Nutzergruppen
  2. Registrierung und Nutzerkonto
  3. Rolle und Leistungen von Clipnity
  4. Vertragsstruktur

Teil B – Kampagnenvertrag (Creator ↔ Clipnity)

  1. Gegenstand, Kampagnenanlage, Kampagnenregeln
  2. Leistungsversprechen, Messung, Validierung
  3. Preis, Umsatzsteuer, Abrechnung
  4. Zahlung, Zahlungsverzug, Kampagnensperre
  5. Material, Hauptlizenz, Garantien, Freistellung

Teil C – Clipper-Rahmenvertrag (Clipnity ↔ Clipper)

  1. Gegenstand, Beauftragung, Selbständigkeit
  2. Unterlizenz und Rechte am Clip
  3. Vergütung, Fälligkeit, Sicherheitsfrist
  4. Gutschriftverfahren und Steuerstatus
  5. Guthaben, Auszahlungen, Insolvenzhinweis

Teil D – Gemeinsame Bestimmungen

  1. Verbotene Inhalte und Verhaltensregeln
  2. Missbrauchserkennung, Prüfung, Begründung, Gegenvorstellung
  3. Meldeverfahren und Kontaktstellen
  4. Steuerliche Mitwirkung und Meldepflichten
  5. Laufzeit, Kündigung, Kontoschließung
  6. Haftung
  7. Verbraucher
  8. Änderungen dieser AGB
  9. Streitbeilegung
  10. Schlussbestimmungen

Teil E – Teilnahmeplätze und weitere Leistungen

  1. Zusätzliche Gruppenslots, Slotfinanzierung, Rabattcodes, Rewards

TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH, ANBIETER, NUTZERGRUPPEN

(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Clipnity-Plattform, erreichbar unter clipnity.com und app.clipnity.com, betrieben von:

Maximilian Gürke
Oberdorf 31
99947 Bad Langensalza
Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE450354418
E-Mail: contact@clipnity.com

(nachfolgend „Clipnity")

(2) Clipnity richtet sich an zwei Nutzergruppen:

  • Creator: Auftraggeber einer Kampagne. Creator handeln ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  • Clipper: Lieferanten von Clipnity, die Clips erstellen und auf eigenen Konten bei Drittplattformen veröffentlichen. Clipper handeln bei entgeltlicher Tätigkeit ausschließlich als selbständige Unternehmer.

(3) Kampagnenverträge und die entgeltliche Tätigkeit als Clipper setzen die Unternehmereigenschaft voraus. Die Registrierung und die Nutzung des Nutzerkontos sind unentgeltlich. Zusätzliche Teilnahmeplätze nach Ziffer 25 können auch von Verbrauchern (§ 13 BGB) erworben werden; Ziffer 21 regelt die dabei geltenden Verbraucherrechte.

(4) Räumlicher Anwendungsbereich. Kampagnen und Vergütungen sind derzeit ausschließlich Creatorn und Clippern mit Sitz beziehungsweise Wohnsitz und steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland zugänglich. Abgerechnet wird ausschließlich in Euro. Diese Beschränkung wird serverseitig durchgesetzt; sie dient der Einhaltung steuerlicher Vorschriften und ist keine bloße Zielvorgabe.

(5) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Clipnity stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(6) Diese AGB werden dem Nutzer vor Vertragsschluss in wiedergabefähiger Form zur Verfügung gestellt und können abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB).

2. REGISTRIERUNG UND NUTZERKONTO

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzungsvertrag über das Nutzerkonto kommt mit Abschluss der Registrierung zustande. Er ist unentgeltlich.

(2) Nutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme Minderjähriger ist ausgeschlossen und wird serverseitig verhindert.

(3) Der Nutzer hat wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Er hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und Clipnity bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren.

(4) Ein Anspruch auf Registrierung oder auf Zulassung zu einer Kampagne besteht nicht. Clipnity wählt Creator im Pilotbetrieb einzeln aus.

(5) Bestätigung der Unternehmereigenschaft. Die Registrierung als Creator sowie die Freischaltung entgeltlicher Tätigkeit als Clipper setzen die Bestätigung voraus, dass der Nutzer die Leistung im Rahmen einer selbständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erbringt beziehungsweise bezieht, sowie die Angabe der Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.

(6) Elektronischer Geschäftsverkehr. Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung stellt Clipnity eine Bestellübersicht mit Korrekturmöglichkeit bereit und bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch (§ 312i Abs. 1 BGB). Vertragssprache ist Deutsch.

3. ROLLE UND LEISTUNGEN VON CLIPNITY

(1) Eigenleistung. Clipnity erbringt die Kampagnenleistung gegenüber dem Creator im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Clipnity beauftragt Clipper im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit der Erstellung und Veröffentlichung von Clips. Ein Vertragsverhältnis zwischen Creator und Clipper kommt nicht zustande.

(2) Clipnity vermittelt keine Verträge, tritt nicht als Makler, Handelsvertreter oder Inkassodienstleister auf und vereinnahmt keine Beträge im Namen und für Rechnung eines Nutzers; durchlaufende Posten im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG liegen daher nicht vor.

(3) Umsatzsteuerliche Leistungskette. Die Leistungen der Clipper werden an Clipnity erbracht, die Kampagnenleistung wird von Clipnity an den Creator erbracht. Es besteht damit eine Leistungskette Clipper → Clipnity → Creator. Bemessungsgrundlage der Leistung von Clipnity an den Creator ist der vereinbarte Kampagnenpreis in voller Höhe, nicht ein Differenzbetrag. Soweit Clipnity als Unternehmer anzusehen sein sollte, der in die Erbringung einer über ein Portal erbrachten sonstigen Leistung eingeschaltet ist, ergibt sich dieselbe Leistungskette aus § 3 Abs. 11 und Abs. 11a UStG („gilt diese Leistung als an ihn und von ihm erbracht"). Das Ergebnis ist in beiden Fällen identisch.

(4) Kein Erfolgsversprechen. Clipnity schuldet die ordnungsgemäße Organisation, Durchführung und Prüfung der Kampagne, nicht das Erreichen einer bestimmten Zahl von Views, einer bestimmten Reichweite oder eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Vergütet werden ausschließlich tatsächlich erzielte, serverseitig validierte Views. Eine Zusage über die Zahl der Views, die Zahl teilnehmender Clipper oder die Höhe von Einnahmen wird nicht abgegeben.

(5) Clipnity darf den Funktionsumfang weiterentwickeln, ändern oder einschränken, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und den vereinbarten Leistungsumfang laufender Kampagnen nicht beeinträchtigt.

(6) Eine Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

(7) Die Identität einzelner Clipper wird dem Creator nicht offengelegt; die Identität des Creators wird dem Clipper nur offengelegt, soweit dies zur Kampagnendurchführung erforderlich ist. Gesetzliche Auskunftsansprüche Dritter bleiben unberührt (Ziffer 17 Absatz 6).

(8) Kein Online-Vermittlungsdienst. Clipnity ermöglicht es Nutzern nicht, anderen Nutzern oder Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anzubieten, und bahnt keine direkten Transaktionen zwischen Nutzern an. Clipnity ist daher kein Online-Vermittlungsdienst im Sinne des Art. 2 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung).

4. VERTRAGSSTRUKTUR

(1) Es bestehen folgende Vertragsverhältnisse:

  • Nutzungsvertrag zwischen dem jeweiligen Nutzer und Clipnity über das Nutzerkonto (Teil A, Teil D);
  • Kampagnenvertrag zwischen dem Creator und Clipnity über die Kampagnenleistung (Teil B);
  • Clipper-Rahmenvertrag zwischen Clipnity und dem Clipper über die Erstellung und Veröffentlichung von Clips (Teil C).

(2) Zwischen Creator und Clipper bestehen keine vertraglichen Ansprüche. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Delikt, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht, bleiben unberührt; sie setzen keinen Vertrag voraus.

(3) Der Kampagnenvertrag und der Clipper-Rahmenvertrag sind Dienstverträge mit erfolgsabhängiger Vergütung. Ein Werkerfolg wird nicht geschuldet.

(4) Für jede Kampagne werden die Kampagnenregeln, der Preis, das Budget, die Lizenzbedingungen und die Fassung dieser AGB in der bei Kampagnenstart beziehungsweise bei Kampagnenbeitritt geltenden Version festgehalten. Für bereits entstandene Ansprüche bleibt diese Version maßgeblich; spätere Änderungen wirken nicht zurück.

TEIL B – KAMPAGNENVERTRAG (CREATOR ↔ CLIPNITY)

5. GEGENSTAND, KAMPAGNENANLAGE, KAMPAGNENREGELN

(1) Gegenstand des Kampagnenvertrags ist die Organisation und Durchführung einer Clip-Kampagne durch Clipnity nach Maßgabe der vom Creator festgelegten Kampagnenregeln.

(2) Der Creator legt bei der Kampagnenanlage verbindlich fest:

  • den Kampagnenpreis je 100.000 validierte Views, den er Clipnity schuldet,
  • das Budget als Obergrenze der Kampagne,
  • das zugelassene Quellmaterial und die zugelassenen Drittplattformen,
  • die inhaltlichen Anforderungen und Ausschlüsse,
  • Mindestviews je Clip und den Mess-Stichtag,
  • Laufzeit und Zahl der Teilnahmeplätze,
  • den Abrechnungszeitraum (täglich, wöchentlich oder monatlich),
  • optional strengere Missbrauchsschwellen als das Plattformminimum (Ziffer 16).

(3) Diese Festlegungen bilden die Kampagnenregeln. Sie sind Leistungsbeschreibung und Qualitätsanforderung im Verhältnis zwischen Clipnity und dem Creator. Sie werden versioniert gespeichert.

(4) Der Creator bestimmt nicht die Vergütung der Clipper. Was Clipnity den von ihr beauftragten Clippern schuldet, richtet sich ausschließlich nach der Preisliste von Clipnity gegenüber Clippern (Ziffer 12) und ist nicht Gegenstand des Kampagnenvertrags. Der Creator schuldet Clipnity ausschließlich den Kampagnenpreis nach Absatz 2.

(5) Der Creator erteilt Clipnity keine Weisungen gegenüber einzelnen Clippern und hat keinen Anspruch auf Einsatz eines bestimmten Clippers.

(6) Der Kampagnenvertrag kommt mit der Freigabe der Kampagne durch Clipnity nach Bestätigung des serverseitig erzeugten Angebots (Quote) durch den Creator zustande.

6. LEISTUNGSVERSPRECHEN, MESSUNG, VALIDIERUNG

(1) Clipnity schuldet die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung der Kampagne einschließlich Auswahl und Beauftragung der Clipper, Prüfung der eingereichten Clips anhand der Kampagnenregeln, Betrieb der Missbrauchserkennung und Abrechnung.

(2) Abgerechnet werden ausschließlich serverseitig validierte Views. Als validiert gelten Views, die bis zum Mess-Stichtag erfasst wurden, die Mindestviews je Clip erreichen und die Missbrauchsprüfung nach Ziffer 16 bestanden haben.

(3) Views, die auf manipulierten Interaktionen beruhen, werden nicht abgerechnet. Werden solche Views nach Abrechnung erkannt, korrigiert Clipnity die betroffene Abrechnung und erteilt eine entsprechende Korrekturrechnung.

(4) Die Messung erfolgt anhand der von den jeweiligen Drittplattformen bereitgestellten Daten. Auf Verfügbarkeit, Richtigkeit und Fortbestand dieser Schnittstellen hat Clipnity keinen Einfluss; Ziffer 20 gilt.

(5) Das Budget begrenzt den Anspruch von Clipnity gegen den Creator. Views, die zu einer Überschreitung des Budgets führen würden, werden nicht abgerechnet.

7. PREIS, UMSATZSTEUER, ABRECHNUNG

(1) Maßgeblich für den Preis ist ausschließlich das serverseitig erzeugte, versionierte Angebot (Quote), das der Creator vor Kampagnenstart bestätigt. Es weist den Nettobetrag, einen etwaigen Nachlass, den Steuersatz, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag in Euro aus.

(2) Eine Position, keine gesonderte Gebühr. Clipnity berechnet dem Creator keine Vermittlungsprovision und keine gesonderte Plattformgebühr. Die Abrechnung erfolgt in einer Position („Kampagnenleistung, x validierte Views"). Eine kalkulatorische Aufschlüsselung, die Clipnity zu Informationszwecken bereitstellt, ist nicht Bestandteil des Abrechnungsdokuments und begründet keine Ansprüche Dritter.

(3) Umsatzsteuer. Preisangaben gegenüber Creatorn sind Nettoangaben zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt:

  • Für Umsätze bis zum 31.12.2026: Solange die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 UStG vorliegen (Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 25.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr nicht über 100.000 EUR), sind die Umsätze steuerfrei (Kleinunternehmerregelung). Umsatzsteuer wird dann nicht gesondert ausgewiesen; die Abrechnungen enthalten den Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 34a Satz 1 Nr. 5 UStDV). Wird die Grenze von 100.000 EUR im laufenden Kalenderjahr überschritten, endet die Steuerbefreiung mit dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird; ab diesem Umsatz weist Clipnity die Umsatzsteuer gesondert aus. Clipnity informiert den Creator hierüber unverzüglich.
  • Für Umsätze ab dem 01.01.2027: Die Umsätze unterliegen der Regelbesteuerung; Clipnity erklärt hierzu gegenüber dem Finanzamt den Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG (§ 19 Abs. 3 UStG). Ab diesem Zeitpunkt wird die Umsatzsteuer mit dem gesetzlichen Steuersatz gesondert ausgewiesen; der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung entfällt. Maßgeblich für die Zuordnung ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung, nicht der Beginn einer Kampagne.

(4) Ein plattformfinanzierter Nachlass (Credit) mindert das Entgelt. Er wird auf der Abrechnung gesondert als Minderung des Entgelts ausgewiesen, soweit er im Voraus vereinbart und nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG); bei Abrechnungen über nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Umsätze wird das Entgelt nach Abzug des Nachlasses in einer Summe ausgewiesen (§ 34a Satz 1 Nr. 5 UStDV). Wird ein Nachlass nachträglich gewährt, berichtigt Clipnity die Bemessungsgrundlage (§ 17 Abs. 1 UStG). Credits sind unentgeltlich gewährte Preisnachlässe, nicht übertragbar, nicht auszahlbar und kein Guthaben.

(5) Die Abrechnung erfolgt für den vom Creator gewählten Abrechnungszeitraum (täglich, wöchentlich oder monatlich) jeweils nach dessen Ablauf.

(6) Rechnungsformat. Der Creator stimmt der Übermittlung von Rechnungen in einem elektronischen Format (PDF) zu, soweit eine solche Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG erforderlich ist. Es gilt:

  • Für Rechnungen über nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Umsätze besteht keine Verpflichtung zur elektronischen Rechnung; sie dürfen stets als sonstige Rechnung übermittelt werden (§ 34a Satz 4 UStDV).
  • Für nach dem 31.12.2026 und vor dem 01.01.2028 ausgeführte Umsätze stimmt der Creator ausdrücklich der Übermittlung in einem elektronischen Format zu, das nicht dem strukturierten Format des § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG entspricht (PDF). Grundlage ist die Übergangsregelung des § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG, die voraussetzt, dass der Gesamtumsatz von Clipnity im vorangegangenen Kalenderjahr 800.000 EUR nicht überschritten hat. Wird diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt, stellt Clipnity auf die elektronische Rechnung um.
  • Clipnity ist zum Empfang elektronischer Rechnungen im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 3 und 6 UStG in der Lage. Elektronische Rechnungen an Clipnity sind an die im Nutzerkonto bekannt gegebene Empfangsadresse zu übermitteln.
  • Empfangspflicht des Creators. Der Creator ist als inländischer Unternehmer verpflichtet, elektronische Rechnungen im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 3 und 6 UStG empfangen zu können, und stellt Clipnity hierfür eine geeignete Empfangsadresse bereit. Ab dem 01.01.2028 stellt Clipnity Rechnungen an inländische Unternehmer stets als elektronische Rechnung aus (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Entfällt die Übergangsregelung bereits früher, weil der Gesamtumsatz die Grenze überschreitet, gilt dies ab diesem Zeitpunkt.

(7) Einwendungen gegen eine Abrechnung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, in Textform zu erheben. Die Versäumung dieser Frist lässt gesetzliche Ansprüche des Creators unberührt; insbesondere tritt keine Genehmigungswirkung ein.

8. ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, KAMPAGNENSPERRE

(1) Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. abgewickelt. Dessen Bedingungen gelten im Verhältnis zum Zahlungsdienstleister ergänzend. Clipnity verwahrt keine Kundengelder für Nutzer.

(2) Zahlungen des Creators erfolgen standardmäßig per SEPA-Überweisung; soweit angeboten, kann alternativ per Karte gezahlt werden. Ein Lastschrifteinzug findet nicht statt. Eine Vorkasse wird nicht verlangt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Zahlungsverzug. Nach Ablauf einer Kulanzfrist von 3 Tagen ab Fälligkeit ist Clipnity berechtigt, laufende Kampagnen des Creators anzuhalten und den Start neuer Kampagnen zu sperren. Bereits erbrachte Leistungen bleiben abrechenbar. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Creator zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

(6) Ausfallrisiko. Die Vergütungsansprüche der Clipper gegen Clipnity bestehen unabhängig davon, ob der Creator zahlt. Eine bloße Nichtzahlung oder ein Zahlungsverzug des Creators berührt die Ansprüche der Clipper nicht. Ausgenommen ist allein die Rückabwicklung bereits zugeflossener Zahlungen innerhalb der Sicherheitsfrist nach Ziffer 12 Absatz 5.

9. MATERIAL, HAUPTLIZENZ, GARANTIEN, FREISTELLUNG

(1) Hauptlizenz. Mit dem Start einer Kampagne räumt der Creator Clipnity ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Kampagnenregeln beschränktes Nutzungsrecht am bereitgestellten Quellmaterial ein, einschließlich des ausdrücklichen Rechts zur Unterlizenzierung an von Clipnity beauftragte Clipper. Umfang, zugelassene Drittplattformen, Gebiet, Dauer sowie Entfernungs- und Löschregeln ergeben sich aus der versionierten Fassung der Kampagnenregeln.

(2) Die Hauptlizenz umfasst zusätzlich die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Rechte zu Hosting, Moderation, Missbrauchsprüfung, Abrechnung, Support und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

(3) Keine Marketinglizenz. Eine Nutzung des Materials zu eigenen Werbezwecken von Clipnity erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, auf das jeweilige Material bezogenen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Creators.

(4) Garantie des Creators. Der Creator garantiert, dass er über sämtliche zur Einräumung der Hauptlizenz erforderlichen Rechte am bereitgestellten Material verfügt, einschließlich Urheber-, Leistungsschutz-, Musik-, Marken- und Persönlichkeitsrechten sowie Rechten Dritter an Aufnahmeorten und mitwirkenden Personen, und dass das Material keine Rechte Dritter verletzt.

(5) Freistellung durch den Creator. Der Creator stellt Clipnity von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass das bereitgestellte Material Rechte Dritter verletzt oder die Hauptlizenz nicht wirksam eingeräumt wurde, soweit der Creator dies zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, höchstens jedoch in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern Clipnity nicht die Erforderlichkeit höherer Kosten im Einzelfall darlegt. Clipnity wird den Creator unverzüglich über die Inanspruchnahme informieren, ihm die Verteidigung ermöglichen und ohne seine Zustimmung kein Anerkenntnis abgeben; hiervon ausgenommen sind Maßnahmen, zu denen Clipnity gesetzlich verpflichtet ist.

(6) Wegfall der Hauptlizenz. Endet die Hauptlizenz durch Zeitablauf, Kündigung, Widerruf oder aus sonstigem Grund, enden die auf ihr beruhenden Unterlizenzen der Clipper mit ihr. Clipnity wird die betroffenen Clipper unverzüglich unterrichten und sie zur Entfernung oder Depublikation der betroffenen Clips auffordern. Bereits entstandene Vergütungsansprüche der Clipper bleiben unberührt.

(7) Der Creator kann die Entfernung eines Clips verlangen, wenn dieser gegen die Kampagnenregeln oder gegen Rechte Dritter verstößt. Clipnity setzt ein berechtigtes Verlangen unverzüglich um.

TEIL C – CLIPPER-RAHMENVERTRAG (CLIPNITY ↔ CLIPPER)

10. GEGENSTAND, BEAUFTRAGUNG, SELBSTÄNDIGKEIT

(1) Gegenstand des Clipper-Rahmenvertrags ist die Erstellung und Veröffentlichung von Clips durch den Clipper nach Maßgabe der jeweiligen Kampagnenregeln. Auftraggeber ist ausschließlich Clipnity.

(2) Reine Dienstleistung. Der Clipper schuldet die Erstellung und Veröffentlichung des Clips. Die zur Erfüllung der Kampagne erforderlichen Nutzungsrechte am Clip gehen als unselbständige Nebenpflicht auf Clipnity über (Ziffer 11). Ein gesondertes Entgelt für die Einräumung von Rechten wird weder vereinbart noch geschuldet noch bewertet. Die Vergütung nach Ziffer 12 wird ausschließlich für die Dienstleistung gezahlt.

(3) Status des Clippers. Der Clipper wird als selbständiger Unternehmer tätig. Die Vertragsgestaltung entspricht diesem Status; maßgeblich für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses. Es gilt:

  • Clipnity erteilt keine Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsmenge.
  • Es besteht keine Exklusivität. Der Clipper darf jederzeit für beliebige weitere Auftraggeber und Plattformen tätig sein, auch für Wettbewerber von Clipnity.
  • Es besteht kein Mindestvolumen, keine Anwesenheits-, Bereitschafts- oder Reaktionspflicht.
  • Der Clipper kann die Teilnahme an einzelnen Kampagnen und die Erstellung einzelner Clips jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen oder beenden. Eine Ablehnung oder Beendigung wird bei der Auswahl für künftige Kampagnen nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt.
  • Der Clipper setzt eigene Betriebsmittel und eigene Konten bei Drittplattformen ein. Clipnity stellt weder Arbeitsmittel noch Konten zur Verfügung.
  • Der Clipper wird nicht in die Arbeitsabläufe von Clipnity eingegliedert. Es bestehen keine Schichten, keine Teams und keine Vorgesetztenstruktur. Über die Einreichung eines Clips nach Absatz 5 hinaus bestehen keine Berichts- oder Dokumentationspflichten.
  • Der Clipper ist berechtigt, zur Erfüllung eigene Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  • Der Clipper trägt das unternehmerische Risiko seiner Tätigkeit, insbesondere das Risiko, dass ein Clip die Mindestviews nicht erreicht.

(3a) Statusfeststellung. Jede Partei kann ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Der Clipper unterrichtet Clipnity unverzüglich über die Einleitung und den Ausgang eines solchen Verfahrens.

(4) Abgrenzung. Kampagnenregeln, Freigabekriterien, Fristen und Missbrauchskontrollen sind Leistungsbeschreibung und Qualitätssicherung, keine arbeitsrechtlichen Weisungen. Sie beschreiben, welches Ergebnis vergütungsfähig ist, nicht, wie, wann und wo der Clipper arbeitet.

(5) Einreichung und Freigabe. Der Clipper veröffentlicht den Clip auf einer zugelassenen Drittplattform und reicht ihn anschließend über die Plattform ein. Über die Freigabe entscheidet Clipnity anhand der veröffentlichten Kampagnenregeln.

(6) Freigabefiktion. Entscheidet Clipnity über eine Einreichung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Eingang, gilt der Clip als freigegeben. Nach Ablauf dieser Frist kann Clipnity die Freigabe nur noch versagen, wenn sie einen Verstoß gegen die veröffentlichten Kampagnenregeln oder gegen Ziffer 15 darlegt und beweist; die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit Clipnity. Eine Ablehnung ist dem Clipper unter Angabe des Grundes, der maßgeblichen Regel und der Möglichkeit der Gegenvorstellung (Ziffer 16) mitzuteilen; soweit eine Nachbesserung möglich ist, ist eine angemessene Frist einzuräumen. Die Missbrauchsprüfung nach Ziffer 16 bleibt unberührt.

(7) Der Clipper garantiert, dass seine eigenen Beiträge, insbesondere Schnitt, Bearbeitung und hinzugefügte Elemente, keine Rechte Dritter verletzen und dass er das Quellmaterial ausschließlich im Rahmen der Unterlizenz verwendet.

11. UNTERLIZENZ UND RECHTE AM CLIP

(1) Unterlizenz. Mit der Teilnahme an einer Kampagne räumt Clipnity dem Clipper eine einfache, nicht übertragbare Unterlizenz am Quellmaterial ein, beschränkt auf die Erfüllung der jeweiligen Kampagne nach den Kampagnenregeln.

(2) Die Unterlizenz kann den Umfang der Hauptlizenz nicht überschreiten und endet mit ihr (Ziffer 9 Absatz 6). Der Clipper ist verpflichtet, betroffene Clips nach entsprechender Aufforderung unverzüglich zu entfernen oder zu depublizieren.

(3) Die Unterlizenz besteht ab Kampagnenteilnahme. Die Veröffentlichung ist ohne Einzelfreigabe im Rahmen der Kampagnenregeln zulässig. Die Validierung der Views begründet den Vergütungsanspruch, nicht die Lizenz.

(4) Rechte am Clip. Der Clipper räumt Clipnity die zur Erfüllung der Kampagne erforderlichen einfachen Nutzungsrechte am fertigen Clip ein, einschließlich des Rechts zur Weiterübertragung an den Creator im Umfang der Kampagnenregeln. Die Rechteeinräumung ist unselbständige Nebenpflicht der Dienstleistung; ein gesondertes Entgelt wird hierfür nicht vereinbart (Ziffer 10 Absatz 2).

(5) Rechte von Clipnity an Nutzerinhalten im Übrigen. Über Absatz 4 hinaus erhält Clipnity an eingereichten Inhalten nur ein einfaches, auf Hosting, Moderation, Missbrauchsprüfung, Abrechnung, Support und Erfüllung gesetzlicher Pflichten beschränktes Nutzungsrecht. Eine werbliche Nutzung durch Clipnity erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, auf das jeweilige Material bezogenen und jederzeit widerruflichen Einwilligung.

(6) Freistellung. Clipnity stellt den Clipper von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass das über die Unterlizenz bereitgestellte Quellmaterial Rechte Dritter verletzt, soweit der Clipper die Kampagnenregeln und die Unterlizenz eingehalten hat. Umgekehrt stellt der Clipper Clipnity von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Garantie nach Ziffer 10 Absatz 7 oder auf einer Überschreitung der Unterlizenz beruhen, soweit er dies zu vertreten hat. Für beide Freistellungen gelten die Unterrichtungs-, Verteidigungs- und Anerkenntnisregeln der Ziffer 9 Absatz 5 entsprechend.

(7) Takedown. Wird ein Clip berechtigt beanstandet, ist der Clipper verpflichtet, ihn auf der Drittplattform unverzüglich zu entfernen oder zu depublizieren. Clipnity kann den Clip im Dienst sperren. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Beanstandung nicht auf einem vom Clipper zu vertretenden Verstoß beruht.

12. VERGÜTUNG, FÄLLIGKEIT, SICHERHEITSFRIST

(1) Schuldner der Vergütung ist ausschließlich Clipnity. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob und wann der Creator an Clipnity zahlt; ein Zahlungsausfall des Creators geht allein zu Lasten von Clipnity. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen ausstehender Creator-Zahlungen besteht nicht. Die einzige Ausnahme regelt Absatz 5 abschließend für Rückbelastungen innerhalb der Sicherheitsfrist.

(2) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der bei Kampagnenteilnahme geltenden Preisliste von Clipnity gegenüber Clippern. Sie wird dem Clipper vor der Teilnahme angezeigt und für die jeweilige Teilnahme versioniert festgehalten. Eine spätere Änderung der Preisliste wirkt nicht auf bereits entstandene Ansprüche.

(3) Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Freigabe des Clips (Ziffer 10 Absatz 5 und 6) und der serverseitigen Validierung der Views zum Ende des Abrechnungszeitraums, bezogen auf die validierten Views.

(4) Fälligkeit und Sicherheitsfrist. Die Vergütung ist nach Ablauf einer Sicherheitsfrist von 7 Tagen ab Entstehung des Anspruchs zur Auszahlung fällig. Die Sicherheitsfrist beträgt einheitlich 7 Tage, unabhängig davon, wie die zugrunde liegende Kampagne finanziert ist.

Die Sicherheitsfrist ist eine Fälligkeitsvereinbarung. Sie dient der Erkennung von Missbrauch und der Abwicklung von Zahlungsrückbelastungen und ist auf das hierfür erforderliche Maß begrenzt. Die Sicherheitsfrist wird dem Clipper vor der Teilnahme angezeigt und mit der Abrechnung ausgewiesen. Ein Rückbelastungsrisiko, das über diese 7 Tage hinausreicht, insbesondere bei kartenfinanzierten Kampagnen, trägt Clipnity.

(5) Vorbehalt des endgültigen Zahlungseingangs (abschließende Ausnahme zu Absatz 1). Wird eine Zahlung, die der Vergütung zugrunde liegt, innerhalb der Sicherheitsfrist vom Zahlungsdienstleister oder vom kontoführenden Institut zurückbelastet oder rückgängig gemacht, mindert sich der betroffene Vergütungsanspruch entsprechend; bereits gutgeschriebene Beträge werden in entsprechender Höhe zurückbelastet. Eine bloße Nichtzahlung oder ein bloßer Zahlungsverzug des Creators genügt hierfür nicht. Der Clipper wird hierüber unter Angabe des Vorgangs unterrichtet und kann Gegenvorstellung nach Ziffer 16 erheben. Nach Ablauf der Sicherheitsfrist trägt Clipnity das Rückbelastungsrisiko; eine Rückforderung findet dann nicht statt.

(6) Vergütungsansprüche und etwaige Minderungen werden in der Abrechnung getrennt ausgewiesen.

(7) Für Boni und Kulanzleistungen, die Clipnity ohne Rechtspflicht gewährt, gelten die Absätze 1 bis 5 nicht; sie werden gesondert ausgewiesen.

13. GUTSCHRIFTVERFAHREN UND STEUERSTATUS

(1) Gutschriftvereinbarung. Der Clipper und Clipnity vereinbaren hiermit im Voraus, dass Clipnity als Leistungsempfänger über die Leistungen des Clippers abrechnet (Gutschrift, § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG). Der Clipper stellt für die abgerechneten Leistungen keine eigenen Rechnungen aus.

(2) Die Gutschrift wird als solche bezeichnet (§ 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG, bei steuerfreien Umsätzen nach § 19 UStG § 34a Satz 1 Nr. 6 UStDV) und enthält die gesetzlichen Pflichtangaben, insbesondere Name und Anschrift beider Beteiligter, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer des Clippers (§ 34a Satz 1 Nr. 2 UStDV), das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer, Umfang und Art der Leistung, den Leistungszeitpunkt und das Entgelt.

(3) Steuerstatus. Der Steuerausweis richtet sich nach dem versionierten Steuerstatus des Clippers mit Wirksamkeitsdatum. Ist der Clipper Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die Gutschrift enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung. Der Clipper ist verpflichtet, jede Änderung seines Steuerstatus unverzüglich und vor der nächsten Abrechnung mitzuteilen. Eine Statusänderung wirkt nur für die Zukunft; bereits erteilte Gutschriften werden nicht rückwirkend geändert.

(4) Widerspruch. Der Clipper kann einer Gutschrift widersprechen; die Gutschrift verliert damit die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG). Der Widerspruch ist in Textform an contact@clipnity.com zu richten und soll begründet werden. Clipnity erfasst Zeitpunkt und Inhalt des Widerspruchs, erteilt eine korrigierte Gutschrift oder fordert eine eigene Rechnung des Clippers an. Der Widerspruch berührt den Vergütungsanspruch des Clippers dem Grunde nach nicht. Bis zur Klärung der Abrechnungsgrundlage können weitere Auszahlungen zurückgestellt werden; die Klärung erfolgt unverzüglich.

(5) Wichtiger Hinweis zum unverzüglichen Widerspruch. Weist eine Gutschrift einen Steuerbetrag aus, den der Clipper nicht schuldet, hat er unverzüglich zu widersprechen. Wer einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 2 Satz 1 UStG); dies gilt entsprechend, wenn der Empfänger einer vereinbarten Gutschrift mit gesondertem Steuerausweis nicht unverzüglich widerspricht, obwohl er nicht Unternehmer ist oder die Leistung nicht ausgeführt hat (§ 14c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UStG). Da Clipper mit Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer schulden, weist Clipnity in Gutschriften an diese Clipper keine Umsatzsteuer aus.

(6) Der Clipper ist verpflichtet, die ihm übermittelten Gutschriften nach Maßgabe der für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 UStG: acht Jahre; die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Gutschrift ausgestellt worden ist). Die Frist läuft nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO).

(7) Der Clipper stimmt der Übermittlung von Gutschriften in einem elektronischen Format (PDF) zu, soweit eine solche Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG erforderlich ist. Gutschriften über nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Umsätze dürfen stets als sonstige Rechnung übermittelt werden (§ 34a Satz 4 UStDV). Gutschriften, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt, können als Kleinbetragsrechnung mit den Angaben nach § 33 UStDV erteilt und ebenfalls stets als sonstige Rechnung übermittelt werden (§ 33 Satz 4 UStDV).

14. GUTHABEN, AUSZAHLUNGEN, INSOLVENZHINWEIS

(1) Fällige Vergütungen werden im Nutzerkonto als Guthaben geführt. Der Clipper kann die Auszahlung anfordern.

(2) Auszahlungsvoraussetzungen. Auszahlbar sind Vergütungen, deren Sicherheitsfrist nach Ziffer 12 Absatz 4 abgelaufen ist und für die die nach Ziffer 18 erforderlichen Angaben vollständig vorliegen. Für Auszahlungen ist ein Auszahlungskonto beim Zahlungsdienstleister einzurichten und die dortige Identifizierung abzuschließen.

(3) Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 20,00 EUR. Absatz 6 bleibt unberührt.

(4) Auszahlungen werden vor Ausführung geprüft und freigegeben; die Prüfung kann bis zu 24 Stunden in Anspruch nehmen. Betragliche Tageslimits können gelten. Ein Anspruch auf Ausführung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht; Clipnity führt freigegebene Auszahlungen ohne schuldhaftes Zögern aus. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.

(5) Kann eine Auszahlung aus Gründen, die der Clipper zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, ruht die Ausführung, bis das Hindernis beseitigt ist. Der Anspruch selbst bleibt bestehen.

(6) Abschlussabrechnung bei Kontoschließung. Schließt der Clipper sein Konto, wird der gesamte auszahlbare Saldo abgerechnet und ausgezahlt, auch unterhalb des Mindestauszahlungsbetrags und ohne Abwarten der Sicherheitsfrist. Vorrangig bleiben laufende Missbrauchs-, Streitfall- und gesetzliche Prüfungen sowie die Angaben nach Ziffer 18.

(7) Guthaben verfällt nicht. Wird das Konto gesperrt, wird das Guthaben eingefroren, bis die Prüfung und ein etwaiges Verfahren nach Ziffer 16 abgeschlossen sind. Ein pauschaler Verfall von Guthaben findet nicht statt. Bei nachgewiesenem Missbrauch rechnet Clipnity ausschließlich mit einem konkret bezifferten und begründeten Schaden auf; die Aufrechnung wird dem Clipper offengelegt. Die Darlegungs- und Beweislast für den Missbrauch und für die Höhe des Schadens trägt Clipnity. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.

(8) Insolvenzhinweis – bitte beachten. Guthaben auf dem Clipper-Konto sind ungesicherte Forderungen gegen Clipnity. Es besteht kein Treuhandkonto und kein Sicherungsmodell. Im Fall der Insolvenz von Clipnity nehmen Clipper als einfache Insolvenzgläubiger am Verfahren teil und tragen das Ausfallrisiko. Clipnity empfiehlt, Guthaben zeitnah auszahlen zu lassen.

(9) Rechtsnachfolge. Im Todesfall wird das Guthaben an legitimierte Erben ausgezahlt; der Zugang wird gesperrt und laufende Kampagnenteilnahmen enden.

TEIL D – GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

15. VERBOTENE INHALTE UND VERHALTENSREGELN

(1) Untersagt sind Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen, Gewalt verherrlichen, pornografisch, diskriminierend oder jugendgefährdend sind oder irreführende Angaben enthalten.

(2) Untersagt ist die Manipulation der Leistungsmessung, insbesondere durch automatisierte Zugriffe, gekaufte oder anderweitig künstlich erzeugte Interaktionen, Mehrfachkonten sowie abgestimmtes Verhalten zwischen Creator und Clipper zur Erzeugung abrechenbarer Views.

(3) Untersagt ist die Umgehung von Sperren, insbesondere durch Neuregistrierung nach einer Kontoschließung. Nach einer Kontoschließung bleiben verknüpfte Social-Media-Identitäten für 30 Tage für eine erneute Verknüpfung gesperrt.

(4) Bei Verstößen kann Clipnity Clips im Dienst sperren, die Freigabe verweigern, Vergütungsansprüche nach dem Verfahren in Ziffer 16 ablehnen, das Konto sperren und aus wichtigem Grund kündigen. Die Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge setzt den Abschluss des Verfahrens nach Ziffer 16 und einen konkret bezifferten Schaden voraus.

16. MISSBRAUCHSERKENNUNG, PRÜFUNG, BEGRÜNDUNG, GEGENVORSTELLUNG

(1) Automatisierte Erkennung. Clipnity betreibt eine nicht abschaltbare automatisierte Erkennung manipulierter Interaktionen mit einem plattformweiten Mindestschutzniveau. Der Creator kann für seine Kampagne ausschließlich strengere Schwellen festlegen; ein Absenken unter das Plattformminimum oder eine Deaktivierung ist ausgeschlossen.

(2) Vorläufige Maßnahme. Überschreitet ein Clip die maßgebliche Schwelle, wird er vorläufig gesperrt und die betroffene Vergütung angehalten. Die Maßnahme ist vorläufig und führt für sich genommen nicht zum Verlust des Anspruchs.

(3) Menschliche Entscheidung. Über den endgültigen Wegfall eines Vergütungsanspruchs sowie über eine Kontosperrung oder Kündigung entscheidet stets eine natürliche Person nach Prüfung des Einzelfalls. Das Ergebnis der automatisierten Erkennung nach Absatz 1 ist für diese Entscheidung nicht bindend und darf sie nicht vorwegnehmen; die prüfende Person bewertet den Einzelfall eigenständig. Die verwendete Bewertungsversion und der Entscheidungsgrund werden dokumentiert. Zu der vorläufigen Maßnahme nach Absatz 2 stehen dem Nutzer die Rechte aus Art. 22 Abs. 3 DSGVO zu (Eingreifen einer Person, Darlegung des eigenen Standpunkts, Anfechtung); Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(4) Begründung. Betroffene Nutzer erhalten bei jeder Beschränkung eine Begründung in Textform, die enthält: die maßgeblichen Tatsachen und Umstände, die Angabe, ob und wie automatisierte Mittel eingesetzt wurden, die vertragliche oder rechtliche Grundlage der Maßnahme, die betroffenen Beträge sowie eine Belehrung über die Gegenvorstellung nach Absatz 5 und den Rechtsweg.

(5) Gegenvorstellung. Gegen Maßnahmen kann der betroffene Nutzer innerhalb von 6 Monaten ab Mitteilung Einwände in Textform an contact@clipnity.com richten. Clipnity prüft und antwortet begründet innerhalb von 14 Tagen. Die Prüfung erfolgt durch eine Person, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt war, soweit dies im Betrieb von Clipnity möglich ist. Der Rechtsweg bleibt unberührt und ist nicht von der Durchführung der Gegenvorstellung abhängig.

(6) Eine Maßnahme überschreibt keine Historie; sie erzeugt eine dokumentierte Anpassung. Bestätigt sich der Verdacht nicht, werden angehaltene Beträge unverzüglich freigegeben.

17. MELDEVERFAHREN UND KONTAKTSTELLEN

(1) Zentrale Kontaktstelle für Behörden (Art. 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Services Act) und für Nutzer (Art. 12 DSA): Maximilian Gürke, Oberdorf 31, 99947 Bad Langensalza, E-Mail: contact@clipnity.com. Die Kommunikation ist in deutscher und englischer Sprache möglich.

(2) Meldungen. Jede Person kann mutmaßlich rechtswidrige Inhalte elektronisch an contact@clipnity.com melden (Art. 16 DSA). Die Meldung soll die Fundstelle, eine hinreichend begründete Erläuterung, die Kontaktdaten des Meldenden und eine Bestätigung der Richtigkeit enthalten. Der Eingang wird unverzüglich bestätigt.

(3) Clipnity prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und entscheidet über Maßnahmen. Der Meldende wird über die Entscheidung und über verfügbare Rechtsbehelfe informiert. Für betroffene Nutzer gilt Ziffer 16 Absatz 4 und 5 entsprechend (Art. 17 DSA).

(4) Clips auf Drittplattformen. Clipnity kann einen auf einer Drittplattform veröffentlichten Clip nicht selbst löschen. Clipnity kann die Einreichung im Dienst sperren und den Clipper zur Entfernung verpflichten (Ziffer 11 Absatz 7). Rechteinhabern stehen daneben die Meldeverfahren der jeweiligen Drittplattform offen.

(5) Einordnung nach dem DSA. Clipnity speichert von Nutzern bereitgestellte Informationen und ist insoweit Hostingdiensteanbieter; die Art. 11, 12, 14, 16 und 17 DSA werden beachtet. Clipnity verbreitet Informationen nicht öffentlich (Clips werden von den Clippern auf deren eigenen Konten bei Drittplattformen veröffentlicht) und ist daher keine Online-Plattform im Sinne des Art. 3 lit. i DSA. Ergänzend ist Clipnity ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG; nach Art. 19 Abs. 1 DSA gilt Abschnitt 3 des Kapitels III DSA mit Ausnahme des Art. 24 Abs. 3 DSA nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen. Das interne Beschwerdemanagementsystem nach Art. 20 DSA und die außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA finden daher keine Anwendung; der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 3 DSA kommt Clipnity nach. Das Verfahren nach Ziffer 16 Absatz 5 wird davon unabhängig freiwillig bereitgestellt.

(6) Auskunft an Rechteinhaber und Behörden. Macht ein Dritter einen gesetzlichen Auskunftsanspruch geltend oder ersucht eine Behörde um Auskunft, prüft Clipnity Rechtsgrundlage und Umfang, beschränkt die Herausgabe auf das Erforderliche, protokolliert jede Herausgabe und informiert den betroffenen Nutzer, soweit dies rechtlich zulässig ist. Finanzbehörden können gegenüber Plattformbetreibern Sammelauskunftsersuchen stellen, die eine noch unbekannte Anzahl von Sachverhalten und Personen betreffen (§ 93 Abs. 1a AO); die Subsidiaritätsklausel des § 93 Abs. 1 Satz 3 AO ist dabei nicht anzuwenden. Auch in diesem Fall beschränkt Clipnity die Herausgabe auf das gesetzlich Erforderliche.

18. STEUERLICHE MITWIRKUNG UND MELDEPFLICHTEN

(1) Jeder Nutzer ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner eigenen Einkünfte selbst verantwortlich. Clipnity erteilt keine steuerliche Beratung.

(2) Erforderliche Angaben. Für Auszahlungen sind vollständig und richtig anzugeben und aktuell zu halten: bürgerlicher Name, ladungsfähige Anschrift, Geburtsdatum, Ansässigkeitsstaat, steuerliche Identifikationsnummer beziehungsweise Steuernummer, Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit sowie – soweit vorhanden – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer und der umsatzsteuerliche Status. Diese Angaben sind erforderlich zur Erfüllung der Melde- und Aufzeichnungspflichten von Clipnity, insbesondere nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Absatz 6), sowie um einem Verlangen der Finanzbehörde nach genauer Benennung der Zahlungsempfänger nachkommen zu können; kommt Clipnity einem solchen Verlangen nicht nach, sind die betroffenen Betriebsausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen (§ 160 Abs. 1 Satz 1 AO).

(3) Solange diese Angaben nicht vollständig vorliegen, ist eine Auszahlung technisch nicht möglich. Der Vergütungsanspruch selbst bleibt hiervon unberührt und bleibt bestehen; er wird ausgezahlt, sobald die Angaben vorliegen.

(4) Hinweis für Clipper. Vergütungen sind steuerpflichtige Einnahmen und in voller Höhe zu erklären. Da monetarisierte Clipper nach Ziffer 1 Absatz 2 und Ziffer 2 Absatz 5 als selbständige Unternehmer tätig werden, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) vor. Die Freigrenze für sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG (weniger als 256 EUR im Kalenderjahr) gilt für diese Tätigkeit nicht; es gibt insoweit keinen steuerfreien Sockelbetrag.

(5) Anzeigepflichten des Clippers. Die Eröffnung eines gewerblichen Betriebs ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen (§ 138 Abs. 1 Satz 1 AO). Daneben besteht die Pflicht zur Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b AO). Beide Mitteilungen sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten (§ 138 Abs. 4 AO). Clipnity erteilt keine steuerliche Beratung; im Zweifel ist steuerlicher Rat einzuholen.

(6) Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7). Clipnity setzt die Melde- und Sorgfaltspflichten des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 – „DAC7") um. Soweit Clipnity die Voraussetzungen eines meldepflichtigen Plattformbetreibers erfüllt, meldet Clipnity die dort bezeichneten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern; Rechtsgrundlage ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Clipnity prüft das Vorliegen dieser Voraussetzungen laufend und meldet nur, wenn die Meldepflicht festgestellt ist. Der Nutzer wird darüber informiert, welche für seine Besteuerung relevanten Daten Clipnity an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird (§ 93c Abs. 1 Nr. 3 AO). Der Nutzer stimmt zu, dass diese Information elektronisch über das Nutzerkonto oder per E-Mail erfolgt; er kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und stattdessen eine Information in Textform verlangen. Meldedatensätze und die zugrunde liegenden Unterlagen werden bis zum Ablauf des siebten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres aufbewahrt (§ 93c Abs. 1 Nr. 4 AO). Die Meldepflicht besteht auch für Beträge, die mit Forderungen von Clipnity verrechnet wurden, sowie für das Jahr einer Kontoschließung.

(7) Aufbewahrung. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten bleiben von einer Kontoschließung unberührt (insbesondere § 147 AO, § 14b UStG, § 93c AO). Rechnungen, Gutschriften, Zahlungsnachweise und die zugehörigen Stammdaten werden für die gesetzlichen Fristen aufbewahrt und innerhalb dieser Fristen ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(8) Der Nutzer steht für die Richtigkeit seiner Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit und zum Steuerstatus ein. Entsteht Clipnity durch schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben eine zusätzliche Steuerbelastung oder ein sonstiger Schaden, kann Clipnity hierfür Ersatz verlangen.

19. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG, KONTOSCHLIESSUNG

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Der Nutzer kann sein Konto zusätzlich jederzeit über die Kontoeinstellungen schließen.

(2) Der Kampagnenvertrag endet mit Ablauf der Kampagnenlaufzeit oder mit Erschöpfung des Budgets. Der Clipper-Rahmenvertrag ist ein Rahmenvertrag ohne Abnahme- oder Leistungspflicht; er endet mit dem Nutzungsvertrag.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Clipnity insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen Ziffer 15 vor.

(4) Abwicklung. Bereits entstandene Vergütungsansprüche der Clipper und bereits entstandene Zahlungsansprüche von Clipnity gegen den Creator bleiben von jeder Beendigung unberührt. Laufende Kampagnen werden bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums abgewickelt. Guthaben werden nach Ziffer 14 abgerechnet.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine Kündigung durch Clipnity wird begründet.

20. HAFTUNG

(1) Clipnity haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Clipnity nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Clipnity.

(5) Verantwortlichkeit für Clips. Clipnity haftet dem Creator für die vertragsgemäße Erbringung der Kampagnenleistung einschließlich der Einhaltung der Kampagnenregeln durch die von Clipnity beauftragten Clipper nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4. Der Rückgriff von Clipnity gegen den Clipper richtet sich nach Ziffer 11 Absatz 6.

(6) Verfügbarkeit, Richtigkeit und Fortbestand der Dienste, Schnittstellen und Messdaten von Drittplattformen sowie Maßnahmen dieser Drittplattformen gegenüber Nutzerkonten liegen außerhalb des Einflussbereichs von Clipnity; eine Einstandspflicht hierfür übernimmt Clipnity nicht. Die Absätze 1 bis 4 bleiben unberührt.

21. VERBRAUCHER

(1) Kampagnenverträge und die entgeltliche Tätigkeit als Clipper setzen die Unternehmereigenschaft voraus (Ziffer 1 Absatz 3, Ziffer 2 Absatz 5). Die Registrierung und die Nutzung des Nutzerkontos sind unentgeltlich; ein Widerrufsrecht besteht für unentgeltliche Verträge nicht. Zusätzliche Teilnahmeplätze nach Ziffer 25 stehen dagegen auch Verbrauchern offen.

(2) Verbraucherrechte. Schließt ein Verbraucher (§ 13 BGB) einen entgeltlichen Vertrag mit Clipnity, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt. Dem Verbraucher steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1, § 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind unter clipnity.com/right-of-withdrawal abrufbar. Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts tritt nur ein, wenn die Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB vollständig erfüllt sind.

(3) Anforderungen an entgeltliche Angebote an Verbraucher. Für entgeltliche Angebote an Verbraucher gelten:

  • eine Bestellübersicht mit Korrekturmöglichkeit und eine mit „zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftete Schaltfläche (§ 312j Abs. 2 und 3 BGB),
  • die Angabe der Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer,
  • bei digitalen Produkten zwei getrennte, nicht vorausgewählte Bestätigungen nach § 356 Abs. 5 BGB sowie die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f BGB),
  • die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB („Vertrag widerrufen") einschließlich Bestätigungsfunktion („Widerruf bestätigen") und automatischer Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger,
  • eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB. Diese ist bereits dann erforderlich, wenn Clipnity während der Vertragslaufzeit fortwährend Leistungen erbringt, auch wenn der Verbraucher nur ein einmaliges Entgelt zahlt und der Vertrag automatisch endet (BGH, Urteil vom 22.05.2025 – I ZR 161/24). Für dauerhaft an das Nutzerkonto gebundene Teilnahmeplätze nach Ziffer 25 Absatz 2 ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.

Diese Anforderungen gelten für jede entgeltliche Bestellung eines Verbrauchers.

22. ÄNDERUNGEN DIESER AGB

(1) Materielle Änderungen dieser AGB gelten nur für die Zukunft und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen findet nicht statt. Die Zustimmung wird bei der nächsten Anmeldung eingeholt und mit Version, Zeitstempel und Nutzerkennung dokumentiert.

(2) Stimmt der Nutzer nicht zu, gilt für ihn die bisherige Fassung fort; jede Partei kann das Nutzungsverhältnis nach Ziffer 19 Absatz 1 ordentlich kündigen. Eine Sperrung allein wegen fehlender Zustimmung findet nicht statt.

(3) Rein redaktionelle Anpassungen ohne inhaltlichen Nachteil für den Nutzer sowie Anpassungen, die durch eine Änderung der Gesetzeslage oder durch eine rechtskräftige gerichtliche oder bestandskräftige behördliche Entscheidung, die die betroffene Klausel unmittelbar erfasst, zwingend veranlasst sind und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht berühren, kann Clipnity mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform vornehmen. Die Ankündigung benennt die betroffene Klausel und den Anlass der Änderung. Der Nutzer kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden fristlos kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.

(4) Für bereits entstandene Ansprüche bleibt die bei ihrer Entstehung geltende Fassung maßgeblich (Ziffer 4 Absatz 4).

23. STREITBEILEGUNG

(1) Clipnity beschäftigt nicht mehr als zehn Personen und ist daher zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet (§ 36 Abs. 3 VSBG). Clipnity ist hierzu auch nicht bereit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

(2) Das freiwillige Verfahren nach Ziffer 16 Absatz 5 bleibt unberührt. Der Rechtsweg steht jederzeit offen.

24. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz von Clipnity in Bad Langensalza; örtlich zuständig sind das Amtsgericht Mühlhausen beziehungsweise das Landgericht Mühlhausen. Clipnity ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(3) Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen nur mit vorheriger Zustimmung von Clipnity auf Dritte übertragen. Die Abtretung von Geldforderungen bleibt hiervon unberührt.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Verbindlich ist die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen nur der Information.

(6) Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung, die Content- und Urheberrechts-Policy und die Cookie-Policy. Bei Widerspruch zwischen diesen AGB und einer Policy gehen diese AGB vor, soweit die Policy keine für den Nutzer günstigere Regelung enthält.

Fassung: 16.08.2026

TEIL E – TEILNAHMEPLÄTZE UND WEITERE LEISTUNGEN

25. ZUSÄTZLICHE GRUPPENSLOTS, SLOTFINANZIERUNG, RABATTCODES, REWARDS

(1) Zusätzliche Teilnahmeplätze und die Slotfinanzierung nach den Absätzen 2 und 3 sind freigeschaltet und können bestellt werden. Die in den Absätzen 4 und 5 beschriebenen Leistungen, Rabattcodes und Rewards, werden derzeit nicht angeboten. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn Clipnity sie ausdrücklich freischaltet und die jeweils genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bis dahin können sie nicht bestellt werden und begründen keine Ansprüche.

(2) Zusätzliche Gruppenslots. Jedes Nutzerkonto erhält bei der Registrierung einen kostenlosen Teilnahmeplatz. Weitere Plätze können entgeltlich von Clipnity im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben werden. Der Preis beträgt 99,99 EUR je Platz; maßgeblich ist der im Bestellprozess bestätigte Gesamtpreis. Umsatzsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UStG nicht gesondert ausgewiesen. Ein Platz ist nicht übertragbar, dauerhaft an das Nutzerkonto gebunden und nach Ende einer Kampagne erneut verwendbar. Für Bestellungen von Verbrauchern gilt Ziffer 21.

(3) Slotfinanzierung – keine Zahlungspflicht. Statt der Direktzahlung kann der Platz aus künftigen Vergütungen abbezahlt werden. Dabei gilt: Es entsteht keine Zahlungspflicht des Nutzers. Der Platz wird sofort freigeschaltet. Der offene Betrag ist keine einklagbare Forderung; er wird weder angemahnt noch beigetrieben noch abgetreten noch an Auskunfteien gemeldet. Die Tilgung erfolgt ausschließlich durch einen Einbehalt von 50 % jedes auszahlbaren Vergütungsbetrags sowie durch freiwillige Direktzahlung ohne Aufschlag. Zinsen, Gebühren oder sonstige Mehrkosten fallen nicht an; der Gesamtpreis ist mit dem der Direktzahlung identisch. Bei Kontoschließung oder Kündigung entfällt ein noch offener Betrag ersatzlos; bereits einbehaltene Beträge werden nicht erstattet. Einbehaltene Beträge gelten als an den Nutzer gezahlte Vergütung und sind meldepflichtig (Ziffer 18 Absatz 6).

(4) Rabattcodes. Rabattcodes gewähren ausschließlich einen prozentualen oder festen Nachlass auf den Preis eines bestimmten Kaufs. Sie sind kein Guthaben, nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht kombinierbar. Je Kauf kann ein Code eingelöst werden.

(5) Rewards. Eine Einlösung von Sachprämien oder Gutscheinen ist derzeit gesperrt. Rewards sind bei Freischaltung Bestandteil der Vergütung des Clippers und werden im Gutschriftverfahren nach Ziffer 13 abgerechnet.

KONTAKT

Für Beschwerden zu den Diensten oder weitere Informationen zu ihrer Nutzung erreichen Sie uns unter:

Maximilian Gürke
Oberdorf 31
99947 Bad Langensalza
Deutschland
E-Mail: contact@clipnity.com
Kontaktformular: clipnity.com/contact

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